Mit einer Dauerspende fördern Sie besonders nachhaltig unsere Hilfsprojekte. Sie schenken uns Planungssicherheit und geben bedürftigen Menschen Zuversicht.
Spenden an die Deutsche Kleiderstiftung können beim Finanzamt geltend gemacht werden und sind abzugsberechtigt. Dauerspenderinnen und Dauerspender erhalten von uns selbstverständlich zum Jahresabschluss eine Spendenbescheinigung.